Dr. med. Ulrich Hermann, Dr. med. Dipl. biol. Sven Beck
Als Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde betreuen wir hausärztlich Heranwachsende vom Neugeborenenalter bis zum 18. Lebensjahr. Wir begleiten und unterstützen Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in ihrer gesamten Entwicklung. Unsere Aufgaben sehen wir in der Prävention Prävention oder Vorbeugung: Das Erkrankungsrisiko vieler Krankheiten kann durch bestimmte Maßnahmen vermindert werden. Beispiele hierfür sind Impfen, Ernährungs-beratung, Unfallberatung, Nikotinentwöhnung etc.. In der Prävention sehen wir einen wichtigen Schwerpunkt unserer Arbeit. sowie Diagnostik und Therapie aller Krankheiten dieser Altersgruppe, welche häufig anders verlaufen und durchlebt werden als beim Erwachsenen (oder hier nicht vorkommen).
Das RS – Virus (Respiratorische Synzytial-Virus ) ist ein sehr häufig auftretender Krankheitserreger von Erkältungskrankheiten besonders bei Kindern. Meist in den Wintermonaten zwischen November und März werden die Kinder nach einer Inkubationszeit (Übertragung durch Tröpfchen) von 2 – 8 (meist ca 5) Tagen krank mit Schnupfen, Halsschmerzen, Husten und häufig Fieber. Die Symptome dauern in der Regel 3 -8 Tage, Husten kann bis zu 4 Wochen anhalten. Die Krankheit verläuft bei den allermeisten Kindern harmlos und wie viele andere Virusinfekte. Es ist möglich mehrfach an dem Virus zu erkranken.
Für ehemalige kleine Frühgeborene, Kinder mit schweren Herzfehlern und Säuglinge in den ersten Lebensmonaten kann das Virus zu gefährlichen Verläufen mit Sauerstoffbedarf führen. Zeichen sind eine erschwerte Atmung mit starker Verschleimung und Trinkschwäche.
Wir suchen Medizinische/n Fachangestellte/n oder (Kinder-) Krankenschwester/-Pfleger in Voll- oder Teilzeit
Wir sind ein freundliches engagiertes Team und bieten:
- vielseitiges Arbeitsfeld
- flexible Arbeitszeiten
- Übertarifliche Vergütung
Bewerbung bitte direkt an uns per Post oder gerne auch Online an: rezepte@kinderarzt-reutlingen.de
Telefonische Auskunft unter 0160 8428876
Aufgrund der aktuellsten Änderung des Infektionsschutzgesetztes gilt ab dem 01. Oktober 2022 auch in Arztpraxen eine
FFP2-Maskenpflicht!
Ausgenommen hierfür sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren, für diese reicht weiterhin eine medizinische Maske aus.
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne entsprechende Maske die Praxis nicht betreten dürfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.